Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Martin Eberle Brauereibedarf, Inh. Holger Woityschyn e.K. nachfolgend als Martin Eberle Brauereibedarf bezeichnet, für den Verkauf und die Lieferung von Produkten und Leistungen.
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Martin Eberle Brauereibedarf erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers, unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen, werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Martin Eberle Brauereibedarf sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung an Martin Eberle Brauereibedarf. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich exklusive der Nebenkosten wie Verpackung, Versicherung und Porto usw. Die Verpackung wird nach Ermessen der Firma Martin Eberle Brauereibedarf ausgeführt und günstigst berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich des am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuersatzes.
2. Die Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bei Erhalt ohne Abzug sofort zu bezahlen. Die Kosten der Zahlung gehen zu Lasten des Käufers. 30 Tage nach Erhalt der Ware tritt Verzug ein. Martin Eberle Brauereibedarf ist bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist (Verzug) nach einmaliger Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz der EZB zu verlangen.
3. Werden in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise allgemein ermäßigt oder erhöht, so wird der am Tage des Versands gültige Preis berechnet.
4. Martin Eberle Brauereibedarf behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der älteren Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
5. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist Martin Eberle Brauereibedarf vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen sowie Sicherheiten zu verlangen.
§ 4 Lieferungen und Leistungen
1. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Käufer im Falle eines Verzugs Martin Eberle Brauereibedarf eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen.
2. Lieferungs- und Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Frist die Ware das Werk bzw. das Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
3. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, von Martin Eberle Brauereibedarf nicht verursachten behördlichen Maßnahmen oder anderer, vergleichbarer und vorhergesehener Umstände – hierzu gehören auch nicht von Martin Eberle Brauereibedarf zu vertretende nachträgliche Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen auch aufgrund von Cyber-Schäden, Streik oder Aussperrung, Personalmangel oder Mängel an Transporten alles bezogen auf Fremdunternehmen – hat die Martin Eberle Brauereibedarf bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
4. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
5. Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Lager und auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Transportschäden sind die Entschädigungsansprüche dadurch zu sichern, dass Beauftragte des Transportträgers rechtzeitig zur Schadensfeststellung hinzugezogen werden. Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief bescheinigt werden. Bei Paketsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete der Schaden durch das Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich beim Auspacken herausstellen, ist der Transportträger unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen. Packmaterialien und beschädigte Produkte sind möglichst in unverändertem Zustand bis zur Tatbestandsaufnahme zu belassen.
6. Bestellungen unter EUR 50,00 des Waren-Nettowertes werden unter Anrechnung einer Kostenpauschale von EUR 10,00 ausgeführt.
§ 5 Rücksendungen
1. Die Rücknahme gelieferter Produkte und Verpackungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung möglich. Bei unfreien Rücksendungen wird eine Annahme verweigert. Sofern für Rücknahme einwandfrei gelieferter Produkte eine Gutschrift erteilt wird, werden EUR 15,00 Aufwandsentschädigung plus mindestens 10% des Wertes dieser Ware als pauschalierte Kosten und entgangenen Gewinn berechnet.
2. Eine Rücknahme von Atemfiltern, Atemschutzmasken, Schläuchen und Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Käufers besonders beschaffte Produkte ist ausgeschlossen.
§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so hat Martin Eberle Brauereibedarf nach Ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers – Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer Martin Eberle Brauereibedarf den beanstandeten Gegenstand oder Muster zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
4. Falls die Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach zwei Versuchen erfolglos geblieben ist, kann der Käufer von dem Vertrag nach seiner Wahl zurücktreten oder eine Preisminderung vornehmen. Diese Rechte verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Empfang der Produkte oder der Leistung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Martin Eberle Brauereibedarf behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Der Käufer ermächtigt Martin Eberle Brauereibedarf unwiderruflich, die abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von Martin Eberle Brauereibedarf hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
§ 8 Urheberrecht
An Fotos, Zeichnungen, technische Unterlagen und sonstige Know-how-Informationen behält sich Martin Eberle Brauereibedarf eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Martin Eberle Brauereibedarf vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Diese Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem Empfang der Produkte und Leistungen durch den Käufer. Unter der gleichen Voraussetzung wird eine Haftung für mittelbare Schäden jeglicher Art, insbesondere Sachschäden und Betriebsstörungen sowie sogenannte Folgeschäden ausgeschlossen.
§ 10 Kommunikation und Datenverwendung
1. Der Käufer ist damit einverstanden, dass elektronisch und digital kommuniziert wird. Dem Käufer sind die damit verbundenen Risiken („Cyber-Risiken“) bewusst. Für die Haftung gelten auch in diesem Zusammenhang die vorstehenden Regelungen.
2. Martin Eberle Brauereibedarf ist berechtigt, der bezüglich der Geschäftsbeziehung und im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Hierauf wird gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen.
§ 11 Erfüllung und Gericht
Erfüllungsort für die Leistung des Käufers ist Nürnberg. Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand Nürnberg oder nach Wahl von Martin Eberle Brauereibedarf der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.